Behörden
Aktive Einwohnerinnen und Einwohner - aktive Gemeinde
Über wichtige Geschäfte sowie über Budget und Jahresrechnung befindet die Gemeindeversammlung. Sie wird in der Regel zwei Mal im Jahr einberufen.
Dazwischen leitet der sechsköpfige Gemeinderat die Geschäfte. Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner sind in der Gemeindeordnung und in zahlreichen Reglementen festgelegt. Die Kommissionen beraten und bereiten die Geschäfte in ihrem Tätigkeitsbereich vor.