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Todesfall

Der Eintritt des Todes ist dem Arzt sofort zu melden. Dieser wird die Todesbescheinigung ausstellen.

Mit dieser Bescheinigung und mit den Ausweisschriften des/der Verstorbenen (Familienbüchlein, Familienschein, Geburtsschein) sollten sich die Angehörigen möglichst bald bei der Gemeindeverwaltung Nuglar melden.

Bei Sterbefällen im Kant. Spital, Altersheim oder psychiatrischen Klinik haben sich die Angehörigen mit den Ausweisschriften zuerst auf dem zuständigen Patientenbüro zu melden und anschliessend mit der Todesmeldung und den Unterlagen auf das Zivilstandsamt des Sterbeortes zu begeben.

Personen, welche den Todesfall melden, sollen ermächtigt sein, mit der Gemeindeverwaltung die nötigen Vereinbarungen für die Bestattung zu treffen. Der Zeitpunkt der Bestattung wird von der Gemeinde mit den Angehörigen und dem Pfarramt festgesetzt. Die gewünschte Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation) ist der Gemeinde bekanntzugeben.

Bei Kremation ist der Gemeinde mitzuteilen welche Grabart gewünscht wird (z.Zt. Erdurnengrab, Erdurnenplattengrab, Urnengrab mit Glastafel, Gemeinschaftsgrab oder Beisetzung in ein bestehendes Erdgrab eines Angehörigen).

Die Gemeinde fertigt die Kremationsmeldung zuhanden des Kremationsamtes Basel aus. Die Kosten für die Kremation übernimmt die Gemeinde. Soll die Bestattung in einer andern Gemeinde stattfinden, so ist der Gemeinde eine Bestattungsbewilligung der zuständigen Behörde auszuhändigen.

 

Der Leitfaden für Todesfälle soll Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein.
Leitfaden_Todesfall  [PDF, 1.00 MB]

 

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