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Behörden

Aktive Einwohnerinnen und Einwohner - aktive Gemeinde

Über wichtige Geschäfte sowie über Budget und Jahresrechnung befindet die Gemeindeversammlung. Sie wird in der Regel zwei Mal im Jahr einberufen.
Dazwischen leitet der sechsköpfige Gemeinderat 1 die Geschäfte. Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner sind in der Gemeindeordnung und in zahlreichen Reglementen 2 festgelegt. Die Kommissionen 3 beraten und bereiten die Geschäfte in ihrem Tätigkeitsbereich vor.
 

  1. Gemeinderat – https://www.nuglar.ch/behoerden/gemeinderat.html/49?domainID=1&language=de&treeID=10
  2. Reglementen – https://www.nuglar.ch/gemeindeverwaltung/reglemente.html/67?domainID=1&language=de&treeID=80
  3. Kommissionen – https://www.nuglar.ch/behoerden/kommissionen.html/50?domainID=1&language=de&treeID=11