Friedensrichter
Keller Markus
Gempenstrasse 7
4412 Nuglar
Telefon: 079 614 63 42
Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Als urteilender Richter wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen, ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt. Als Sühnerichter amtet er, wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist.
Als urteilender Richter in Strafsachen amtet der Friedensrichter, wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) oder bei Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement) geht.
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:
Hier finden Sie die Formulare: http://www.so.ch/gerichte/weitere-gerichte/friedensrichter/
Falls Sie die Formulare nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:
- Platzieren Sie den Cursor auf dem Link
- Drücken Sie die rechte Maustaste
- Wählen Sie im Kontextmenü die Option 'Ziel speichern unter ...' und speichern Sie die Datei lokal ab
- Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler. http://www.svfv.ch