Bauwesen
Die Baukommission ist bemüht, die Bewilligungszeit so kurz wie möglich zu halten. Sie als Gesuchsteller können Einfluss auf die Verfahrensdauer nehmen, indem Sie uns komplette und gut abgeklärte Gesuche einreichen. Bitte beachten Sie auch das Bau- und das Zonenreglement der Gemeinde. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon immer noch die kantonale Bauverordnung Stand vor 1. März 2013 Gültigkeit hat.
Plän der Gemeinde
Hier finden Sie sämtliche Pläne, welche für das Bauen notwendig sind. Vom Gesamtplan der Ortsplanung bis hin zum Bauzonenplan und den Bau- und Strassenlinienplänen.
Reglemente
Das Bau- und das Zonenreglement, das Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren sowie Wasser- und Abwasserreglement finden Sie hier.
Bezug Formulare
Die Formulare sind über die Gemeindeverwaltung oder hier zu beziehen.
Einreichung Baubegehren
Die Baubegehren sind einzureichen an:
Gemeindeverwaltung
z.Hd Baukommission
Ausserdorfstrasse 51
4412 Nuglar
Nach Eingang werden die Gesuche durch die Baukommission geprüft. Die Gesuche werden danach im Wochenblatt ausgeschrieben und liegen während mindestens 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung auf.
Fragen zu Baubegehren und laufenden Baugesuchen
Sprechstunden jeweils Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr auf der Verwaltung.
Pia Heller
Telefon: 061 911 99 88
Mail: p.heller@nuglar.ch