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Feuerwehrdienst

Einwohnerinnen und Einwohner sind feuerwehrdienstpflichtig mit dem Jahr, in welchem sie/er das 21. Altersjahr erreicht, bis zum Ende des Jahres, in welchem er/sie das 42. Altersjahr vollendet.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:

  1. Durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst.
  2. Durch die Feuerwehrersatzabgabe.

Die Ersatzabgabe wird vom steuerpflichtigen Einkommen erhoben.

Ausnahmen sind im Feuerwehrreglement für die Ortsfeuerwehr Nuglar-St. Pantaleon geregelt, speziell in den § 9, 14, 15.

 

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