Feuerwehrdienst
Einwohnerinnen und Einwohner sind feuerwehrdienstpflichtig mit dem Jahr, in welchem sie/er das 21. Altersjahr erreicht, bis zum Ende des Jahres, in welchem er/sie das 42. Altersjahr vollendet.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
- Durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst.
- Durch die Feuerwehrersatzabgabe.
Die Ersatzabgabe wird vom steuerpflichtigen Einkommen erhoben.
Ausnahmen sind im Feuerwehrreglement für die Ortsfeuerwehr Nuglar-St. Pantaleon geregelt, speziell in den § 9, 14, 15.
- zurück zur Abteilung – https://www.nuglar.ch/gemeindeverwaltung/einwohnerdienste.html/68