Verlust von Pass und Identitätskarte
Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort auf einem Polizeiposten anzuzeigen. Die Verlustanzeige ist bei einem Neuantrag vorzuweisen.
Die Verlustmeldung hat die Ungültigkeit des Ausweises zur Folge.
Ein aufgefundener Ausweis kann deshalb nicht weiterverwendet werden und ist einer ausstellenden Behörde (Passstelle) abzugeben.
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