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Wegzug

Bei einem Wegzug aus Nuglar-St. Pantaleon melden Sie sich bitte innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung oder über eUmzug 1 elektronisch ab.

Schweizer Bürger bringen dazu bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Identitätskarte / Reisepass
  • Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)


Von ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Ausländerausweis
  • Personalausweis / Reisepass

Bei einem Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte wenn möglich ca. 1 Monat vor Wegzug auf der Gemeindeverwaltung, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Die militärische sowie zivilschutzdienstliche Abmeldung erfolgt mittels Meldung der Gemeindeverwaltung.

Bitte denken Sie daran, die neue Adresse den folgenden Stellen zu melden (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Post
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Motorfahrzeugkontrolle
  • Banken, etc.
  • Arbeitgeber
  • AHV, Pensionskasse
  • Zeitschriften-Abos, etc.
  • Vereine
  • Arzt / Zahnarzt
  • Radio / TV Gebühren (Serafe)
  • Schule / Kindergarten

 

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  1. eUmzug – https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
  2. zurück zur Abteilung – https://www.nuglar.ch/gemeindeverwaltung/einwohnerdienste.html/68