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Zuzug

Sind Sie neu nach Nuglar-St. Pantaleon gezogen? Herzlich willkommen!

Sie müssen Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen entweder persönlich auf der Gemeindeverwaltung oder über eUmzug 1 elektronisch melden.


Schweizer Bürger bringen bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Heimatschein (für volljährige Schweizer Bürger im Kanton Solothurn obligatorisch)
  • Identitätskarte / Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
  • Wenn Sie verheiratet sind: Familienbüchlein
  • Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Abmeldebestätigung


Von ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Ausländerausweis (falls Zuzug aus dem Inland), ansonsten Arbeitsvertrag
  • Personalausweis / Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
  • Wenn Sie verheiratet sind: Eheurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Abmeldebestätigung


Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. Sorgerechtsregelung minderjähriger Kinder von nicht verheirateten Eltern, etc.).

Die militärische sowie zivilschutzdienstliche Anmeldung erfolgt mittels Meldung der Gemeindeverwaltung.

Bitte denken Sie daran, die neue Adresse den folgenden Stellen zu melden (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Post
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Motorfahrzeugkontrolle
  • Banken, etc.
  • Arbeitgeber
  • AHV, Pensionskasse
  • Zeitschriften-Abos, etc.
  • Vereine
  • Arzt / Zahnarzt
  • Radio / TV Gebühren (Serafe)
  • Schule / Kindergarten

 

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  1. eUmzug – https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
  2. zurück zur Abteilung – https://www.nuglar.ch/gemeindeverwaltung/einwohnerdienste.html/68