Direkt zum Inhalt springen

Änderung der finanziellen Verhältnisse:

Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Verlaufe des Jahres voraussichtlich wesentlich ändern, können Sie den Ihres Erachtens angemessenen Betrag überweisen. Zusätzliche Einzahlungsscheine können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Entspricht der von Ihnen bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis am 31. Juli kein Verzugszins erhoben. Ist der definitive Betrag jedoch höher, wird ein Verzugszins auf der Differenz, höchstens jedoch auf dem Betrag der Vorbezugsrechnung erhoben.

 

zurück zur Abteilung