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Gemeindesteuern

Im Frühling erhalten Sie eine Akonto-Rechnung für die Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Sie können die Rechnung in einem Betrag bezahlen oder in drei Teilbeträgen. Wir sind Ihnen dankbar für eine möglichst frühzeitige Bezahlung. Davon profitieren sowohl die Gemeinde als auch Sie persönlich in Form des Vergütungszinses.

Der in Rechnung gestellte Steuerbetrag wird auf Grundlage der letzten Veranlagung berechnet. Dies ist in der Regel die Veranlagung der Steuerperiode des Vorjahres, ohne Berücksichtigung einer allfälligen Revision. Die definitive Steuerrechnung erfolgt erst im kommenden Jahre.

 

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