Zahlungstermin Steuern
Bis 31. Juli (Zahlungseingang). Bitte beachten Sie, dass nicht der Stempel der Post- oder Bankbelastung auf den 31.7. massgebend ist für den Vergütungs- und Verzugszins, sondern der Zahlungseingang auf der Verwaltung.
Bis 31. Juli (Zahlungseingang). Bitte beachten Sie, dass nicht der Stempel der Post- oder Bankbelastung auf den 31.7. massgebend ist für den Vergütungs- und Verzugszins, sondern der Zahlungseingang auf der Verwaltung.