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Schulgesundheit

Schularzt

Der Schularzt muss gemäss gesetzlicher Bestimmungen die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen überprüfen.

Die erste ärztliche Untersuchung muss bis Ende des ersten Semesters des ersten Schuljahres vom Haus- oder Kinderarzt durchgeführt und schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung und der Impfausweis werden der Lehrerin abgegeben und durch die Schule dem Schularzt zur Kontrolle weitergeleitet.

Die 2. ärztliche Untersuchung muss in der 4. Klasse stattfinden.

 

Schulärzte des Kindergartens und der Schule Nuglar-St.Pantaleon:

Dr. med Monika Reissenberger
Oristalstrasse 25
4410 Liestal 
Tel. 061 544 43 63
info@praxis-reissenberger.ch 1
www.praxis-reissenberger.ch 2

 

  1. info@praxis-reissenberger.ch – mailto:info@praxis-reissenberger.ch
  2. www.praxis-reissenberger.ch – http://www.praxis-reissenberger.ch