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Wissenswertes über Unterrichtsausfälle

Lehrerinnen und Lehrer

  • geben vorhersehbare Ausfälle (Konferenzen, Weiterbildung, Hospitien etc.) frühzeitig bekannt.
  • künden nicht vorhersehbare Ausfälle (Krankheit, Unfall etc.) wenn immer möglich am Vorabend an. Im Notfall am frühen Morgen.
  • betreuen Kinder berufstätiger Eltern, oder anderweitig durch Termine verpflichteter Eltern, für welche kurzfristig keine Lösung einer Fremdbetreuung gefunden werden kann in anderen Klassen mit (den Bestimmungen des Kantons entsprechend: In der Regel ½ in Ausnahmen 1 ganzer Tag!).

Eltern

  • vergessen die frühzeitig angekündigten Ausfälle nicht und organisieren sich entsprechend.
  • befassen sich frühzeitig (vor dem Eintritt in den Kindergarten) mit Möglichkeiten der Fremdbetreuung und organisieren diese in Absprache mit den entsprechenden Personen.  Alternativen mit einbeziehen!
  • nehmen die Gewährleistung der Betreuung in anderen Klassen nur in berechtigten Fällen in Anspruch.

Den kantonalen Richtlinien entsprechend

  • werden aus Spargründen für Ausfälle bis zu 3 aufeinanderfolgenden Tagen, keine Stellvertretungen gesucht.
  • soll der Unterricht ab dem 4. Tag durch eine Vertretung gesichert sein
  • wird raschmöglichst eine Vertretung gesucht, wenn vorhersehbar ist, dass die Absenz länger als 3 Tage dauern könnte.

Für Dispensationen

  • bis 4 aufeinander folgende Halbtage ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer zuständig. (Jährlich kann ein Kind aufgrund mündlicher oder schriftlicher Anfrage an maximal vier Halbtagen dispensiert werden).
  • ab dem 5. Halbtag bis 2 Wochen ist die Schulleitung zuständig.
  • von mehr als 2 Wochen ist das Departement für Bildung und Kultur, via Schulkommission zuständig. (Gesuche sind 6 Wochen im voraus zu unterbreiten.)