geben vorhersehbare Ausfälle (Konferenzen, Weiterbildung, Hospitien etc.) frühzeitig bekannt.
künden nicht vorhersehbare Ausfälle (Krankheit, Unfall etc.) wenn immer möglich am Vorabend an. Im Notfall am frühen Morgen.
betreuen Kinder berufstätiger Eltern, oder anderweitig durch Termine verpflichteter Eltern, für welche kurzfristig keine Lösung einer Fremdbetreuung gefunden werden kann in anderen Klassen mit (den Bestimmungen des Kantons entsprechend: In der Regel ½ in Ausnahmen 1 ganzer Tag!).
Eltern
vergessen die frühzeitig angekündigten Ausfälle nicht und organisieren sich entsprechend.
befassen sich frühzeitig (vor dem Eintritt in den Kindergarten) mit Möglichkeiten der Fremdbetreuung und organisieren diese in Absprache mit den entsprechenden Personen. Alternativen mit einbeziehen!
nehmen die Gewährleistung der Betreuung in anderen Klassen nur in berechtigten Fällen in Anspruch.
Den kantonalen Richtlinien entsprechend
werden aus Spargründen für Ausfälle bis zu 3 aufeinanderfolgenden Tagen, keine Stellvertretungen gesucht.
soll der Unterricht ab dem 4. Tag durch eine Vertretung gesichert sein
wird raschmöglichst eine Vertretung gesucht, wenn vorhersehbar ist, dass die Absenz länger als 3 Tage dauern könnte.
Für Dispensationen
bis 4 aufeinander folgende Halbtage ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer zuständig. (Jährlich kann ein Kind aufgrund mündlicher oder schriftlicher Anfrage an maximal vier Halbtagen dispensiert werden).
ab dem 5. Halbtag bis 2 Wochen ist die Schulleitung zuständig.
von mehr als 2 Wochen ist das Departement für Bildung und Kultur, via Schulkommission zuständig. (Gesuche sind 6 Wochen im voraus zu unterbreiten.)