Wissenswertes über Unterrichtsausfälle
Lehrerinnen und Lehrer
- geben vorhersehbare Ausfälle (Konferenzen, Weiterbildung, Hospitien etc.) frühzeitig bekannt.
- künden nicht vorhersehbare Ausfälle (Krankheit, Unfall etc.) wenn immer möglich am Vorabend an. Im Notfall am frühen Morgen.
- betreuen Kinder berufstätiger Eltern, oder anderweitig durch Termine verpflichteter Eltern, für welche kurzfristig keine Lösung einer Fremdbetreuung gefunden werden kann in anderen Klassen mit (den Bestimmungen des Kantons entsprechend: In der Regel ½ in Ausnahmen 1 ganzer Tag!).
Eltern
- vergessen die frühzeitig angekündigten Ausfälle nicht und organisieren sich entsprechend.
- befassen sich frühzeitig (vor dem Eintritt in den Kindergarten) mit Möglichkeiten der Fremdbetreuung und organisieren diese in Absprache mit den entsprechenden Personen. Alternativen mit einbeziehen!
- nehmen die Gewährleistung der Betreuung in anderen Klassen nur in berechtigten Fällen in Anspruch.
Den kantonalen Richtlinien entsprechend
- werden aus Spargründen für Ausfälle bis zu 3 aufeinanderfolgenden Tagen, keine Stellvertretungen gesucht.
- soll der Unterricht ab dem 4. Tag durch eine Vertretung gesichert sein
- wird raschmöglichst eine Vertretung gesucht, wenn vorhersehbar ist, dass die Absenz länger als 3 Tage dauern könnte.
Für Dispensationen
- bis 4 aufeinander folgende Halbtage ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer zuständig. (Jährlich kann ein Kind aufgrund mündlicher oder schriftlicher Anfrage an maximal vier Halbtagen dispensiert werden).
- ab dem 5. Halbtag bis 2 Wochen ist die Schulleitung zuständig.
- von mehr als 2 Wochen ist das Departement für Bildung und Kultur, via Schulkommission zuständig. (Gesuche sind 6 Wochen im voraus zu unterbreiten.)