Adressänderung / Umzug

Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.

Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer/-innen
  • Identitätskarte / Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
  • Wenn Sie verheiratet sind: Familienbüchlein
  • Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Abmeldebestätigung

 

Ausländer/-innen
  • Ausländerausweis (falls Zuzug aus dem Inland), ansonsten Arbeitsvertrag
  • Personalausweis / Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
  • Wenn Sie verheiratet sind: Eheurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Abmeldebestätigung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. Sorgerechtsregelung minderjähriger Kinder von nicht verheirateten Eltern, etc.).

Die militärische sowie zivilschutzdienstliche Anmeldung erfolgt mittels Meldung der Gemeindeverwaltung.

Bitte denken Sie daran, die neue Adresse den folgenden Stellen zu melden (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Post
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Motorfahrzeugkontrolle
  • Banken, etc.
  • Arbeitgeber
  • AHV, Pensionskasse
  • Zeitschriften-Abos, etc.
  • Vereine
  • Arzt / Zahnarzt
  • Radio / TV Gebühren (Serafe)
  • Schule / Kindergarten

 

Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.

Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausländerausweis
  • genaues Ausreisedatum
  • vollständige Adresse im Ausland
  • Zustelladresse in der Schweiz

 

Informationen für Auslandschweizer

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite  finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

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