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Änderung der finanziellen Verhältnisse
Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Verlaufe des Jahres voraussichtlich wesentlich ändern, können Sie den Ihres Erachtens angemessenen Betrag überweisen. Zusätzliche Einzahlungsscheine können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Entspricht der von Ihnen bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis am 31. Juli kein Verzugszins erhoben. Ist der definitive Betrag jedoch höher, wird ein Verzugszins auf der Differenz, höchstens jedoch auf dem Betrag der Vorbezugsrechnung erhoben.
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Gemeindesteuern
Im Frühling erhalten Sie eine Akonto-Rechnung für die Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Sie können die Rechnung in einem Betrag bezahlen oder in drei Teilbeträgen. Wir sind Ihnen dankbar für eine möglichst frühzeitige Bezahlung. Davon profitieren sowohl die Gemeinde als auch Sie persönlich in Form des Vergütungszinses.
Der in Rechnung gestellte Steuerbetrag wird auf Grundlage der letzten Veranlagung berechnet. Dies ist in der Regel die Veranlagung der Steuerperiode des Vorjahres, ohne Berücksichtigung einer allfälligen Revision. Die definitive Steuerrechnung erfolgt erst im kommenden Jahre.
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Konditionen Steuern
Für das Steuerjahr 2025
Vergütungszins bei Vorauszahlung: 0% bis 31.07.
Verzugszins bei verspäteter Zahlung: 3.5 % ab 01.08.
Rückerstattungszins auf zuviel bezahlten Steuern: 1.0 % ab Zahlungseingang frühestens ab 01.08.
Vorjahre siehe: Zinssätze Staatssteuern Kanton SO
Zahlungstermin: Bis 31. Juli (Zahlungseingang). Bitte beachten Sie, dass nicht der Stempel der Post- oder Bankbelastung auf den 31.7. massgebend ist für den Vergütungs- und Verzugszins, sondern der Zahlungseingang auf der Verwaltung.
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Steuerfuss
Der Steuerfuss bezieht sich auf das Solothurner Steuersystem und ist nicht vergleichbar mit Baselbieter Gemeinden. Die Steuerbelastung in Nuglar-St. Pantaleon ist im Solothurnischen Umfeld im mittleren Bereich. Im regionalen Vergleich ist sie vergleichbar mit der Stadt Liestal.
Steuerfuss seit 2025: 126 % der Staatssteuer
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Wegzug in einen anderen Kanton (Steuern)
(gilt nicht für Wegzug ins Ausland)
Wenn Sie wissen, dass Sie am 31. Dezember in einem anderen Kanton wohnen werden und im Kanton Solothurn weder Grundeigentum noch Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, schulden Sie der Gemeinde Nuglar-St.Pantaleon für das laufende Jahr keine Steuer. Der neue Wohnkanton wird die Steuer für das ganze Jahr einfordern. Die Vorbezugsrechnung ist in diesem Fall nicht zu bezahlen.
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Kontaktperson
Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon
Ausserdorfstrasse 51
4412 Nuglar