Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert

Mitteilung vom

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.

Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot:
 

Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn 

Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden. 
Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
 

Erweiterter Sonderstab Waldbrand
Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen. Dem Gremium gehören nebst der Kantonspolizei Solothurn Vertretungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung, des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz, des Amts für Wald, Jagd und Fischerei, des Amts für Landwirtschaft, des Amts für Umwelt sowie des Gesundheitsamts an.

Auskunft: Waldbrand Hotline
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.ch / kav.so.ch

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