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Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 3 zurückgestuft – Feuerverbot aufgehoben
Mitteilung vomFeuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Während der letzten Tage wurden im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge verzeichnet. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen hat dies zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Diese wurde von Gefahrenstufe 4 (gross) auf Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn hat das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.
Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen auch in befestigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten. -
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Sicherheit im Wald nach der anhaltenden Trockenheit / Wege teilweise nicht passierbar
Mitteilung vomDie ausserordentliche Trockenheit und Hitze der vergangenen Monate setzen unseren Wäldern stark zu. Die Auswirkungen sind inzwischen deutlich sichtbar und führen teilweise zu einer erhöhten und nur schwer einschätzbaren Gefahr für Waldbesuchende.
Zudem sind beim starken Gewitter letzte Woche viele Bäume umgefallen. Die Aufräumarbeiten dauern noch an. So sind auch zwei Wegabschnitte des Chirsiwegs betroffen und zur Zeit gesperrt (siehe Karte). Vermutlich kann der Forstbetrieb erst gegen Ende Woche/Anfangs nächste Woche diese Wegabschnitte räumen.
Unsere Empfehlungen:
• Seien Sie sich der aktuell erhöhten Gefahren bewusst und bewegen Sie sich aufmerksam im Wald.
• Vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Aufenthalte unter Bäumen mit deutlich sichtbaren Trockenschäden oder abgestorbenen Ästen und Kronenteilen.
• Bei Gewittern, starkem Wind oder Sturm sollte der Wald nicht betreten werden.
• Halten Sie sich an Absperrungen und Anweisungen des Forstpersonals und umgehen Sie laufende Forstarbeiten grossräumig.
• Seien Sie insbesondere bei Feuerstellen, Rastplätzen und anderen Orten, an denen Sie sich längere Zeit aufhalten, aufmerksam auf dürre Äste und geschädigte Baumkronen.
Wir bitten die Bevölkerung, die derzeit aussergewöhnliche Situation ernst zu nehmen und bei Waldbesuchen entsprechend vorsichtig und eigenverantwortlich zu handeln.Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon und Forstbetrieb Dorneckberg
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Aufruf zum Wassersparen
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche in unserer Region wenig Wasser, teilweise sind sie bereits ausgetrocknet. Dies hat schwerwiegende Folgen für Fische und andere Wasserlebewesen.
Die Trinkwasserversorgung in Nuglar-St. Pantaleon ist (hauptsächlich über die Anbindung an die Wasserversorgung von Liestal) weiterhin gewährleistet. Jedoch ist auch in den kommenden Tagen nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Daher bitten wir die Bevölkerung, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die Versorgung während der Trockenperiode sicherzustellen.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Empfehlungen:
- Duschen statt Baden: Ein Vollbad benötigt rund 100 bis 150 Liter Wasser, eine Dusche durchschnittlich nur etwa 45 Liter.
- Gartenbewässerung auf das Notwendigste beschränken: Wenn eine Bewässerung unumgänglich ist, sollte sie in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erfolgen. Blumen gezielt giessen und falls möglich Regenwasser verwenden.
- Auf das Bewässern von Rasenflächen verzichten.
- Swimmingpools derzeit nicht neu befüllen.
- Geschirrspüler und Waschmaschinen nur voll beladen und wenn möglich im ECO-Programm betreiben.
- Auf die Autowäsche verzichten. Notwendige Reinigungen auf das Wesentliche beschränken.
- Kein Wasser unnötig laufen lassen: Wasserhahn beim Zähneputzen oder Rasieren schliessen und das Wasser beim Einseifen unter der Dusche abstellen.
- Wasser mehrfach nutzen: Wasser vom Waschen von Salat, Gemüse oder Obst kann, sofern es keine Reinigungsmittel enthält, zum Giessen von Blumen und Gartenpflanzen verwendet werden.
- Kinder und Jugendliche für einen sorgsamen Umgang mit Wasser sensibilisieren.
Sparmassnahme der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon: Abschaltung von Brunnen
Die Gemeinde leistet ebenso einen Beitrag und nimmt beispielsweise öffentliche Brunnen vorübergehend ausser Betrieb. Es wird jeweils ein Brunnen in den Ortsteilen Nuglar (Ausserdorfstrasse) und St. Pantaleon (Kirchplatz) weiterbetrieben, damit der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum weiterhin gewährleistet ist.
Wir danken Ihnen für den sorgsamen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser.
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Betriebsferien: die Gemeindeverwaltung bleibt vom 27. bis 31. Juli geschlossen
Mitteilung vomIn den Sommerferien bleibt die Gemeindeverwaltung, von Montag, 27. Juli 2026 bis Freitag, 31. Juli 2026 geschlossen. Ab Montag, 3. August 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 19.00 – 22.05 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Einbürgerungsgesuch der Familie Stern wurde zugesichert.
3. Die Rechnung 2025 der Gemeinde inkl. Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung mitsamt den Spezialfinanzierungen, den Kreditüberschreitungen sowie der Verwendung des Ertragsüberschusses wurde genehmigt.
4. Die Totalrevision des Allmendreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf mit einer Änderung genehmigt.
5. Die Anpassung des Gebührenreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.
6. Das Reglement über die Frühe Sprachförderung wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 17. Juni 2026 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden. -
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Rechnungs-Gemeindeversammlung (16.6.2026)
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Digitales Baubewilligungsverfahren: Baugesuche neu auf eBau-Portal des Kantons Solothurn
Mitteilung vomDigitales Baubewilligungsverfahren
Baugesuchseingabe neu einfacher, schneller, digital
Ihr Baugesuch wird ab sofort bequem über das eBau-Portal eingereicht – ohne Papierchaos und Kopien. Alle Schritte erfolgen digital, von der Erfassung bis zur Einreichung. Lediglich ein gedruckter Satz der Plangrundlagen sowie das Unterschriftenblatt muss derzeit noch bei der Bauverwlaltung eingereicht werden.Einsicht in Baugesuche
Auch die Einsicht in die aufliegenden Pläne steht jederzeit und einfach online zur Verfügung.Zugang und Unterstützung
Zum eBau-Portal gelangen Sie über den Onlineschalter des Kantons – inkl. Kurzanleitungen:
https://my.so.ch/Pages/Themes/Detail.aspx?id=6Bei Fragen unterstützt Sie die integrierte Online-Hilfe. Das eBau-Kompetenzzentrum steht für technische Fragen bereit, und unser Team hilft Ihnen bei fachlichen Anliegen gerne per E-Mail oder telefonisch weiter (Bauverwaltung) oder
Fragen & Antworten eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton Solothurn
Kurzanleitungen eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton SolothurnWeitere Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie im Online-Schalter der Gemeinde
Informationen und Formulare zum Thema Baugesuche - ...
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19.00 – 21.55 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar
_______________________________________________________________________1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Budget 2026 mitsamt Investitionsrechnung wurde bewilligt:
3. Die Gebühren, Tarife und Ersatzabgaben für das Jahr 2026, mit Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe auf 20% (der Staatssteuer) und Erhöhung der Hundesteuer auf CHF 110.- (pro Hund), wurden genehmigt.
5. Der Steuerfuss wurde auf 131% festgelegt.
6. Die Gemeindeinitiative: Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative) wurde genehmigt.
7. Die Totalrevision des Baureglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf, mit einer Änderung, genehmigt.
8. Die BDO wurde als externe Kontrollstelle zur Unterstützung der Rechnungsprüfungskommission gewählt.
9. Die Rechnung 2024 des Forstreviers Dorneckberg wurde genehmigt.
_______________________________________________________________________Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 12. Dezember 2025 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden.
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Kontaktperson
Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon
Ausserdorfstrasse 51
4412 Nuglar