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Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Mitteilung vomDie anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung des «Erweiterten Sonderstabs Waldbrand» hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot im Wald, im Garten sowie überall im Freien verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen und hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der fehlenden Niederschläge die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» eingestuft.Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
• Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
• Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien
• Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit
• Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Erweiterter Sonderstab Waldbrand
Der «Erweiterte Sonderstab Waldbrand» beurteilt die Situation in regelmässigen Abständen. Dem Gremium gehören nebst der Kantonspolizei Solothurn Vertretungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung, des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz, des Amts für Wald, Jagd und Fischerei, des Amts für Landwirtschaft, des Amts für Umwelt sowie des Gesundheitsamts an.
Auskunft: Waldbrand Hotline
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr
032 627 61 61 / kav@vd.so.ch / kav.so.ch -
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Aufruf zum Wassersparen
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche in unserer Region wenig Wasser, teilweise sind sie bereits ausgetrocknet. Dies hat schwerwiegende Folgen für Fische und andere Wasserlebewesen.
Die Trinkwasserversorgung in Nuglar-St. Pantaleon ist (hauptsächlich über die Anbindung an die Wasserversorgung von Liestal) weiterhin gewährleistet. Jedoch ist auch in den kommenden Tagen nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Daher bitten wir die Bevölkerung, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Jede eingesparte Wassermenge trägt dazu bei, die Versorgung während der Trockenperiode sicherzustellen.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Empfehlungen:
- Duschen statt Baden: Ein Vollbad benötigt rund 100 bis 150 Liter Wasser, eine Dusche durchschnittlich nur etwa 45 Liter.
- Gartenbewässerung auf das Notwendigste beschränken: Wenn eine Bewässerung unumgänglich ist, sollte sie in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden erfolgen. Blumen gezielt giessen und falls möglich Regenwasser verwenden.
- Auf das Bewässern von Rasenflächen verzichten.
- Swimmingpools derzeit nicht neu befüllen.
- Geschirrspüler und Waschmaschinen nur voll beladen und wenn möglich im ECO-Programm betreiben.
- Auf die Autowäsche verzichten. Notwendige Reinigungen auf das Wesentliche beschränken.
- Kein Wasser unnötig laufen lassen: Wasserhahn beim Zähneputzen oder Rasieren schliessen und das Wasser beim Einseifen unter der Dusche abstellen.
- Wasser mehrfach nutzen: Wasser vom Waschen von Salat, Gemüse oder Obst kann, sofern es keine Reinigungsmittel enthält, zum Giessen von Blumen und Gartenpflanzen verwendet werden.
- Kinder und Jugendliche für einen sorgsamen Umgang mit Wasser sensibilisieren.
Sparmassnahme der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon: Abschaltung von Brunnen
Die Gemeinde leistet ebenso einen Beitrag und nimmt beispielsweise öffentliche Brunnen vorübergehend ausser Betrieb. Es wird jeweils ein Brunnen in den Ortsteilen Nuglar (Ausserdorfstrasse) und St. Pantaleon (Kirchplatz) weiterbetrieben, damit der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum weiterhin gewährleistet ist.
Wir danken Ihnen für den sorgsamen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser.
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Betriebsferien: die Gemeindeverwaltung bleibt vom 27. bis 31. Juli geschlossen
Mitteilung vomIn den Sommerferien bleibt die Gemeindeverwaltung, von Montag, 27. Juli 2026 bis Freitag, 31. Juli 2026 geschlossen. Ab Montag, 3. August 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2026
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
Dienstag, 16. Juni 2026, 19.00 – 22.05 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Einbürgerungsgesuch der Familie Stern wurde zugesichert.
3. Die Rechnung 2025 der Gemeinde inkl. Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung mitsamt den Spezialfinanzierungen, den Kreditüberschreitungen sowie der Verwendung des Ertragsüberschusses wurde genehmigt.
4. Die Totalrevision des Allmendreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf mit einer Änderung genehmigt.
5. Die Anpassung des Gebührenreglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.
6. Das Reglement über die Frühe Sprachförderung wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf genehmigt.Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 17. Juni 2026 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden. -
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Rechnungs-Gemeindeversammlung (16.6.2026)
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Digitales Baubewilligungsverfahren: Baugesuche neu auf eBau-Portal des Kantons Solothurn
Mitteilung vomDigitales Baubewilligungsverfahren
Baugesuchseingabe neu einfacher, schneller, digital
Ihr Baugesuch wird ab sofort bequem über das eBau-Portal eingereicht – ohne Papierchaos und Kopien. Alle Schritte erfolgen digital, von der Erfassung bis zur Einreichung. Lediglich ein gedruckter Satz der Plangrundlagen sowie das Unterschriftenblatt muss derzeit noch bei der Bauverwlaltung eingereicht werden.Einsicht in Baugesuche
Auch die Einsicht in die aufliegenden Pläne steht jederzeit und einfach online zur Verfügung.Zugang und Unterstützung
Zum eBau-Portal gelangen Sie über den Onlineschalter des Kantons – inkl. Kurzanleitungen:
https://my.so.ch/Pages/Themes/Detail.aspx?id=6Bei Fragen unterstützt Sie die integrierte Online-Hilfe. Das eBau-Kompetenzzentrum steht für technische Fragen bereit, und unser Team hilft Ihnen bei fachlichen Anliegen gerne per E-Mail oder telefonisch weiter (Bauverwaltung) oder
Fragen & Antworten eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton Solothurn
Kurzanleitungen eBau-Portal - Bau- und Justizdepartement - Kanton SolothurnWeitere Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie im Online-Schalter der Gemeinde
Informationen und Formulare zum Thema Baugesuche - ...
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
Mitteilung vomBeschlüsse der Gemeindeversammlung
vom Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19.00 – 21.55 Uhr
in der Mehrzweckhalle Nuglar
_______________________________________________________________________1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 wurde gutgeheissen.
2. Das Budget 2026 mitsamt Investitionsrechnung wurde bewilligt:
3. Die Gebühren, Tarife und Ersatzabgaben für das Jahr 2026, mit Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe auf 20% (der Staatssteuer) und Erhöhung der Hundesteuer auf CHF 110.- (pro Hund), wurden genehmigt.
5. Der Steuerfuss wurde auf 131% festgelegt.
6. Die Gemeindeinitiative: Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative) wurde genehmigt.
7. Die Totalrevision des Baureglements wurde gemäss dem aufgelegenen Entwurf, mit einer Änderung, genehmigt.
8. Die BDO wurde als externe Kontrollstelle zur Unterstützung der Rechnungsprüfungskommission gewählt.
9. Die Rechnung 2024 des Forstreviers Dorneckberg wurde genehmigt.
_______________________________________________________________________Publiziert durch öffentlichen Anschlag am 12. Dezember 2025 sowie auf der Homepage der Gemeinde.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 10 Tagen beim Kanton Beschwerde ergriffen werden. -
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Budget-Gemeindeversammlung (11.12.2025)
Erscheinungsdaten und Redaktionsschluss
| Ausgaben 2026: | Redaktionsschluss: | Verteilung: |
|---|---|---|
| Nr. 1 Februar | Donnerstag, 29.01.2026 - 12.00 Uhr | Mittwoch, 11.02.2026 |
| Nr. 2 Mai | Mittwoch, 13.05.2026 - 12.00 Uhr | Mittwoch, 27.05.2026 |
| Nr. 3 September | Donnerstag, 03.09.2026 - 12.00 Uhr | Mittwoch, 16.09.2026 |
| Nr. 4 Dezember | Donnerstag, 26.11.2026 - 12.00 Uhr | Mittwoch, 09.12.2026 |
Beiträge bitte einsenden an:
Email: gemeinde@nuglar.ch
Bei politischen Beiträgen ist folgendes zu beachten:
> Leitlinien zur Zulassung von politischen Beiträgen im Mitteilungsblatt [pdf, 49 KB]
Mit Erfolg inserieren - im Mitteilungsblatt
Informationen und Preise:
| Inserategrösse | Preis |
|---|---|
| 1/1 Seite (187 x 274 mm) | Fr. 200.- |
| 1/2 Seite (187 x 135 mm) | Fr. 100.- |
| 1/4 Seite ( 92 x 135 mm) | Fr. 50.- |
| 1/8 Seite ( 92 x 66 mm) | Fr. 20.- |
| 1/16 Seite ( 92 x 31,5 mm) | Fr. 10.- |
Inseratevorlagen:
Per E-Mail als PDF.
Zahlungsmodus
Sie erhalten nach Publikation eine entsprechende Rechnung.
Acrobat-Reader
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Stellenausschreibungen der Gemeinde
Aktuell sind keine Stelle offen.
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Öffentliche Planauflage – Gesamtrevision der Ortsplanung, Nuglar-St. Pantaleon
Mitteilung vomVom 3. November 2025 bis 2. Dezember 2025
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 30. Juni 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
• Bauzonenplan
• Gesamtplan
• Erschliessungspläne (Nuglar und St. Pantaleon)
• Naturgefahrenplan
• Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
• Räumliches Leitbild
• Bauentwicklung
• Baulandreserven vor OPR
• Baulandreserven nach OPR
• Siedlungsentwicklung nach innen, Bebauungsdichte/Ausbaugrad
• Siedlungsanalyse
• Naturinventar
• Mobilitätsplan
• Kantonale Waldfeststellungspläne (Übersichtsplan und Pläne A bis E)
• Vorprüfungsbericht 1. Vorprüfung und 2. Vorprüfung
• Mitwirkungsbericht
• Raumplanungsbericht
• Siedlungsentwicklung nach innen, Personendichte und Potenziale
Auflagezeit: vom 3. November 2025 bis 2. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten) oder digital (www.nuglar.ch, nur genehmigungspflichtige Unterlagen).
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt sie ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Einsprachen gegen die Gesamtrevision Ortsplanung sind an den Gemeinderat Nuglar-St. Pantaleon, Ausserdorfstrasse 51, 4412 Nuglar zu richten.
Einsprachen gegen die festgestellte Waldgrenze (Genehmigungsinhalt der Erschliessungspläne) sind an das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus / Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn zu richten.
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.Der Gemeinderat
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Beantwortung der Petitionen zur Ortsplanungsrevision
Mitteilung vomDer Geminderat hat die beiden zum Thema Ortsplanungsrevision eingereichten Petitionen beantwortet.
Bei beiden Petitionen konnte einem Hauptanliegen entsprochen werden:
Petition: Verhältnismässiger Ortsbildschutz sowie ertragbare Zonen- und Bauvorschriften in den Ortskernen und Wohn/Landwirtschafts-Zonen in Nuglar-St. Pantaleon
- Objekte mit Schutzstatus werden nur auf freiwilliger Basis erweitert: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Schutzstati gemäss der rechtsgültigen Ortsplanung beibehalten werden.
Petition: Für eine angebrachte Nutzung des Grünfeldes Breitenrüti in Nuglar-St. Pantaleon
- Die beiden Parzellen GB Nuglar-St. Pantaleon 1729 und 1731 auf Breitenrüti werden in eine Spezialzone «Sport und Freizeit» überführt.
Weiteren Anliegen konnte teilweise entsprochen werden. Leider mussten auch Anliegen abgelehnt werden.
Der Gemeinderat
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Ortsplanungsrevision: Termin und Form der öffentlichen Auflage
Mitteilung vomDie öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision wird am Montag, 3. November 2025 starten. Da die Bereinigung der Unterlagen länger als ursprünglich gedacht dauert, musste der Start gegenüber den Ankündigungen an der Gemeindeversammlung und in den Antwortschreiben zu den Mitwirkungseingaben nach hinten verschoben werden. Die Auflage wird wieder im gleichen Format erfolgen, wie beim Mitwirkungsverfahren:
- Genehmigungspflichtige Unterlagen werden im Internet aufgeschaltet
- Die orientierenden Beilagen werden auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt
- Der 2. Vorprüfungsbericht wird auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt